Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt aufgrund der neuen niedersächsischen Verordnung für den gesamten Sportbetrieb bei allen indoor Sportangeboten des SSV Kästorf die 2G-Regel.
Entsprechend gültige Bescheinigungen sind der Übungsleitung vorzulegen.
Ausgenommen sind Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Gez. Vorstand SSV Kästorf