(zuletzt geändert 04.12.2023)
Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?
Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden.
Ziele des Rehasports:
Rehasport ist bei uns ohne Vereinsmitgliedschaft & ohne Zuzahlung durchführbar!
Notwendig ist eine ärztliche Verordnung. Du kannst aber auch ohne Verordnung am Rehasport teilnehmen. Dazu musst Du lediglich Mitglied in unserem Verein werden und das entsprechende Kurs-Paket buchen.
Hier geben wir Dir eine bestmögliche Aufzählung aus dem Alltag für wen Rehasport in Frage kommt.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Folgende Krankheitsbilder treffen zu:
Orthopädische Beschwerden
Generelle Krankheiten:
Teilnahme am Rehasport | Ärztliche Verordnung | Wie gehe ich vor | Kosten
Egal durch welche der o.g. Krankheitsbilder Du Dich angesprochen fühlst bzw. welche Beschwerden Dich betreffen, der vorherige Besuch beim Arzt ist oft der Grund und bleibt nicht aus. Falls Du Dich noch nicht in ärztlicher Behandlung befindest empfehlen wir einen umgehenden Besuch beim Arzt. Dieser wird Dir, aufgrund der Diagnose, wenn Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, Rehasport verordnen!
In der Regel erfolgt eine rasche Genehmigung durch Krankenkasse , Rentenversicherung oder Unfallversicherung, je nach Ursache und Einzelfall. Das bedeutet, dass in nahezu fast allen Fällen die Kosten durch die entsprechenden Träger zeitlich definiert und begrenzt übernommen werden.
Nach Erhalt der Genehmigung setzt Du dich mit uns zeitnah in Verbindung um Deine Reha-Sport-Maßnahmen gezielt zu besprechen und Dich in eine Übungsgruppe mit dem entsprechend qualifizierten Übungsleiter einplanen zu können.
Quelle: Wegweiser zum Rehabilitationssport vom Deutschen Behindertensportverband e.V.
Worauf Du achten musst:
Bei Erhalt der Verordnung auf dem Muster 56 sind die Angaben des verordnenden Arztes auf der Vorderseite auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen.
Sollten Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden sein, müssen diese ggfs. korrigiert oder nachgetragen werden um Absetzungen seitens der Kostenträger vorzubeugen.